Basisinformationen zur Option

Grundsätzliches zur Option

Eine Option ist das Recht (aber nicht die Pflicht), eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Gutes (Basiswert) jederzeit während der festgelegten Frist (Laufzeit) zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Basispreis) zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).

Die Optionsprämie

Die Prämie, die der Käufer (Inhaber) dem Verkäufer (Stillhalter) der Option zu zahlen hat, ist der Preis der Option. Die Optionsprämie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, aus dem inneren Wert und dem Zeitwert:

Optionsprämie = Innerer Wert + Zeitwert

Der innere Wert

Der innere Wert einer Option entspricht der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswertes und dem Ausübungspreis der Option. Je nachdem, ob der Basiswertkurs über, beim oder unter dem Ausübungspreis der Option liegt, spricht man von einer Option; die „in the money“, „at the money“ oder „out of the money” ist.

Call-Option: Innerer Wert = Kurs des Basiswertes — Ausübungspreis

Put-Option: Innerer Wert = Ausübungspreis — Kurs des Basiswertes

Option Long Call

Eine Kaufoption (Call) gewährt dem Käufer das vertraglich zugesicherte Recht, einen bestimmten Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen (Termin, Preis, Menge usw.) erwerben zu können. Für dieses Recht zahlt der Käufer eine Prämie.

Der Käufer rechnet mit steigenden Kursen. Er kann die Option entweder an einen Dritten verkaufen oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Sein Risiko ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder geringfügig fallenden Kursen. Wird eine Kaufoption nicht bis zum Verfalltag (Termin) ausgeübt oder verkauft, verfällt sie wertlos und es entsteht ein „Totalverlust“.

Bild Long Call

Option Long Put

Eine Verkaufsoption (Put) gewährt dem Käufer das vertraglich zugesicherte Recht, einen bestimmten Basiswert zu vorher festgelegten Konditionen (Termin, Preis, Menge usw.) verkaufen zu können. Für dieses Recht zahlt der Käufer eine Prämie.

Der Käufer rechnet mit fallenden Kursen. Er kann die Option entweder an einen Dritten verkaufen oder übt sie bis zum Verfalltermin aus. Wird eine Verkaufsoption nicht bis zum Verfalltag (Termin) ausgeübt oder verkauft, verfällt sie wertlos und es entsteht ein „Totalverlust“.

Bitte beachten Sie…

…dass sich anfallende Kosten für den Erwerb (beispielsweise Kontrakt-Gebühr), Verkauf oder die Ausübung von Optionen gewinnschmälernd auswirken.

«Die Roha AG vermittelt für Sie nur Optionen mit begrenztem Risiko.»

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