Wichtige Hinweise zu Optionsgeschäften

Die Roha AG übernimmt generell keinerlei Haftung und/oder Risiken, welcher Art auch immer, für die von ihr vermittelten, angebotenen oder sonst wie dem Mandanten zugänglich gemachten Geschäfte wie auch die dabei involvierten Drittpersonen wie Broker, Anbieter etc.

1 Optionsgeschäfte

Als Käufer einer Option dürfen Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (Verfalltag) eine gewisse Menge eines Basiswerts zu einem vorbestimmten Preis (Ausübungspreis [Strike Price]) vom Verkäufer kaufen (Call-Option) oder diesem verkaufen (Put-Option). Der Preis, den Sie für dieses Recht bezahlen, heisst Prämie.

Als Verkäufer (Schreiber) einer Option müssen Sie, unabhängig vom aktuellen Kurs des Basiswertes, dem Käufer den Basiswert bis zum Verfalltag zum Ausübungspreis verkaufen (Call-Option) oder den Basiswert zum Ausübungspreis vom Käufer kaufen (Put-Option), wenn er die Option ausübt.

Der Preis der Option steht in enger Beziehung zum Basiswert. Jede Preisveränderung beim Basiswert löst eine stärkere Veränderung im Preis der Option aus (Hebelwirkung [Leverage-Effekt]). Damit partizipieren Sie überdurchschnittlich am Kursgewinn wie auch am Kursverlust des Basiswertes.

Als mögliche Basiswerte einer Option kommen insbesondere in Betracht:

  • Vermögenswerte wie Aktien, Obligationen, Edelmetalle und andere Rohstoffe,
  • Referenzsätze wie Währungen, Zinsen, Indizes,
  • Derivate oder
  • Beliebige Kombinationen daraus.

«Amerikanische» Optionen können Sie bis zum Verfalltag grundsätzlich an jedem Handelstag ausüben.

«Europäische» Optionen können Sie nur an ihrem Verfalltag ausüben, also an einem im Voraus bestimmten Termin. Ihre Handelbarkeit auf dem Sekundärmarkt (z.B. an einer Börse) ist jedoch grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Bei Call-Optionen mit physischer Lieferung («physical settlement») können Sie verlangen, dass Ihnen der Verkäufer der Option (Schreiber) bei der Ausübung den Basiswert liefert. Bei Put-Optionen muss der Verkäufer Ihnen den Basiswert abkaufen.

Sieht eine Option den Barausgleich («cash settlement») vor, steht Ihnen lediglich ein Geldbetrag zu. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Tageskurs des Basiswerts.

Eine Call-Option liegt «im Geld» («in the money»), sobald der aktuelle Kurs des Basiswerts den Ausübungspreis übersteigt. Eine Put-Option liegt «im Geld», wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts unter den Ausübungspreis sinkt. Liegt eine Option«im Geld», hat sie einen «inneren Wert».

Eine Call-Option ist «aus dem Geld» («out of the money»), sobald der aktuelle Kurs des Basiswerts unter den Ausübungspreis sinkt. Eine Put-Option ist «aus dem Geld», wenn der aktuelle Kurs des Basiswerts den Ausübungspreis übersteigt. Sie hat in diesem Fall keinen inneren Wert.

Deckt sich der Kurs des Basiswertes mit dem Ausübungspreis, liegt die Option «am Geld» («at the money»); sie hat keinen inneren Wert.

Der Preis einer Option hängt einerseits vom inneren Wert und andererseits vom so genannten Zeitwert ab. Letzterer wird von verschiedenen Faktoren, u.a. von der Restlaufzeit der Option und der Schwankungsbreite (Volatilität) des Basiswerts bestimmt. Der Zeitwert widerspiegelt die Chance einer Option, «ins Geld» zu kommen.

Er ist grösser bei Optionen mit langer Laufzeit, mit hoher Volatilität des Basiswerts und bei Optionen, die «am Geld» sind.

Warrants (Optionsscheine) sind Optionen in Wertpapierform, die über oder ausserhalb der Börse gehandelt werden.

Exchange Traded Options sind nicht in Wertpapierform verbrieft, werden aber über die Börse gehandelt.

OTC (Over-the-Counter) Options sind weder als Wertpapiere ausgestellt noch an einer Börse handelbar. Sie werden ausserhalb der Börse zwischen Verkäufer und Käufer direkt vereinbart.

Wollen Sie ein solches Geschäft vor dem Verfalltag aufheben (Glattstellung), müssen Sie mit Ihrer Gegenpartei ein entsprechendes Gegengeschäft abschliessen. OTC Options auf Edelmetalle und Währungen als Basiswerte werden als Standardprodukte öffentlich angeboten.

«Massgeschneiderte» («tailor-made») OTC Options werden hingegen für einzelne Anleger besonders geschaffen.

Verkaufen Sie eine Option, müssen Sie während der gesamten Laufzeit entweder die entsprechende Anzahl Basiswerte oder andere Sicherheiten hinterlegen. Die Höhe dieser Sicherheit (Marge) wird vom Effektenhändler festgelegt. Für Traded Options schreibt die Börse eine Mindestmarge vor.

Erweist sich die Margendeckung als ungenügend, kann der Effektenhändler von Ihnen weitere Sicherheiten verlangen (Nachschusspflicht [Margin Call]).

Der Wert Ihrer Call-Option vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswerts sinkt. Der Wert Ihrer Put-Option vermindert sich im Allgemeinen, wenn der Kurs des Basiswerts steigt. Je weniger Ihre Option «im Geld» liegt, desto grösser ist grundsätzlich die Wertverminderung. In einem solchen Fall steigt in der Regel die Wertverminderung kurz vor dem Ende der Restlaufzeit markant an.

Der Wert Ihrer Call-Option kann auch bei unverändertem oder steigendem Kurs des Basiswerts abnehmen. Dies mag z.B. dann der Fall sein, wenn der Zeitwert Ihrer Option abnimmt oder sich Angebot und Nachfrage ungünstig entwickeln. Put-Optionen verhalten sich gerade umgekehrt.

Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Option an Wert verliert oder gegen Ende der Laufzeit sogar vollständig wertlos wird. Dann erleiden Sie einen Verlust in der Höhe der Prämie, die Sie für Ihre Option bezahlt haben.

Verkaufen Sie eine Call-Option und verfügen Sie über die der Option zugrunde liegenden Basiswerte, so spricht man von einer gedeckten Call-Option. Übersteigt der aktuelle Kurs des Basiswerts den Ausübungspreis, entgeht Ihnen der Kursgewinn, weil Sie die Basiswerte dem Käufer zum Ausübungspreis liefern müssen und nicht zum (höheren) Marktwert verkaufen können. Besteht die Möglichkeit, dass die Option ausgeübt wird, so müssen Sie über die Basiswerte frei verfügen können; diese dürfen also z.B. nicht verpfändet sein. Sonst drohen Ihnen grundsätzlich dieselben Risiken wie beim Schreiben einer ungedeckten Call-Option (vgl. nachstehend).

Verkaufen Sie eine Call-Option, ohne über die nötigen Basiswerte zu verfügen, spricht man von einer ungedeckten Call-Option. Bei Optionen mit physischer Lieferung entspricht Ihr Verlustrisiko der Preisdifferenz zwischen dem Ausübungspreis, den Ihnen der Käufer bezahlt, und dem Preis, den Sie bezahlen müssen, um die Basiswerte zu beschaffen. Bei Optionen mit Barabgeltung besteht Ihr Verlustrisiko in der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Kurs des Basiswerts.

Da der Kurs des Basiswerts den Ausübungspreis erheblich übersteigen kann, ist Ihr Verlustrisiko unbestimmbar und theoretisch unbegrenzt.

Insbesondere bei amerikanischen Optionen müssen Sie damit rechnen, dass die Ausübung auch in sehr ungünstigen, verlustreichen Marktsituationen erfolgen kann. Wenn Sie zur physischen Lieferung verpflichtet sind, kann es sehr teuer oder sogar unmöglich sein, die Basiswerte zu beschaffen.

Sie müssen sich bewusst sein, dass ein möglicher Verlust die Sicherheiten (Margendeckung), die Sie bei Vertragsschluss oder nachträglich hinterlegt haben, bei weitem überschreiten kann.

Verkaufen Sie eine Put-Option, müssen Sie mit erheblichen Verlusten rechnen, falls der Kurs des Basiswerts unter den Ausübungspreis, den Sie dem Verkäufer bezahlen müssen, sinkt. Ihr Verlustrisiko entspricht der Differenz dieser beiden Werte.

Verkaufen Sie eine amerikanische Put-Option mit physischer Lieferung, so verpflichten Sie sich, die Basiswerte zum Ausübungspreis zu übernehmen, wenn der Käufer die Option ausübt. Dies gilt auch dann, wenn es schwierig, nur unter grossen Verlusten möglich oder sogar unmöglich ist, die Basiswerte weiterzuveräussern.

Es drohen Ihnen Verluste, die Ihre allfällig hinterlegten Sicherheiten (Margendeckung) bei weitem überschreiten können. Im schlimmsten Fall können Sie ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren.

Bei Stillhaltergeschäften kaufen Sie einen Basiswert (eine Aktie, Obligation oder Währung) und schreiben gleichzeitig eine Call-Option auf denselben Wert. Dafür erhalten Sie eine Prämie. Diese begrenzt bei einem Kurszerfall des Basiswerts Ihren Verlust. Auf der anderen Seite ist Ihre Gewinnaussicht auf den Wertzuwachs bis zum Ausübungspreis der Option begrenzt. Beim klassischen Stillhaltergeschäft müssen Sie den Basiswert als Sicherheit hinterlegen und werden damit zum Stillhalter.

Das synthetische Stillhaltergeschäft beruht auf der Idee der Abbildung klassischer Stillhaltergeschäfte. Diese Abbildung wird aber mit nur einer Transaktion erreicht.

Sowohl der Kauf des Basiswerts als auch das Schreiben der Call-Option erfolgen mittels Derivaten. Der Kaufpreis eines solchen Produkts entspricht dem Preis des Basiswerts, vermindert um die erhaltene Prämie für den Verkauf der Call-Option. Das Produkt wird also im Vergleich zum Basiswert zu einem günstigeren Preis verkauft.

Bei den Stillhaltergeschäften besteht keine Absicherung gegen Kursverluste des Basiswerts. Durch das Schreiben der Call-Option (beim klassischen Stillhaltergeschäft) bzw. durch den im Produktpreis verrechneten Erlös aus dem Schreiben der Call-Option (beim synthetischen Stillhaltergeschäft) fällt ein allfälliger Kursverlust des Basiswerts allerdings weniger hoch aus als bei einer Direktinvestition in den Basiswert. Die Optionsprämie begrenzt also einen allfälligen Kursverlust des Basiswerts.

Am Fälligkeitstag erfolgt entweder eine Barauszahlung oder eine physische Lieferung des Basiswerts: Liegt der Kurs des Basiswerts am Verfalltag über dem Ausübungspreis, erhalten Sie bei Optionen mit Barabgeltung eine bestimmte Geldsumme bar ausbezahlt.

Liegt der Kurs des Basiswerts unter dem Ausübungspreis, wird Ihnen dieser bei Optionen mit physischer Lieferung ausgehändigt. In diesem Fall tragen Sie das volle Risiko des Basiswerts.

Erwerben Sie zwei oder mehr Optionen auf den gleichen Basiswert, die sich in der Optionsart (Call oder Put), der Menge, dem Ausübungspreis, dem Verfalltag oder der eingegangenen Position (Kauf oder Verkauf) unterscheiden, spricht man von Optionsstrategien.

Wegen der Vielzahl möglicher Kombinationen können wir die Risiken, die im Einzelfall entstehen, nicht detailliert beschreiben. Lassen Sie sich vom Effektenhändler unbedingt eingehend über die spezifischen Risiken orientieren, bevor Sie ein solches Geschäft abschliessen.

Exotische Optionen sind, im Gegensatz zu den bisher beschriebenen «gewöhnlichen» Call- und Put-Optionen («Plain-Vanilla» Options), an zusätzliche Bedingungen und Vereinbarungen geknüpft. Sie kommen sowohl als «massgeschneiderte» («tailor-made») OTC Options als auch in Form von Warrants (Optionsscheine) vor.

Aufgrund der besonderen Ausgestaltung exotischer Optionen kann der Kursverlauf markant von demjenigen einer «Plain-Vanilla» Option abweichen.

Sie müssen sich bewusst sein, dass grössere Transaktionen bis unmittelbar vor Verfall Kursbewegungen auslösen können, welche die Option wertlos machen können.

Lassen Sie sich über diese Risiken unbedingt eingehend orientieren, bevor Sie sich zum Kauf oder Verkauf entschliessen.

Den Gestaltungsmöglichkeiten für exotische Optionen sind keine Grenzen gesetzt. Die Risiken, die im Einzelfall entstehen, können wir nicht abschliessend beschreiben. Die nachstehend aufgeführten Beispiele für exotische Optionen lassen sich grob in zwei Kategorien aufteilen: pfadabhängige Optionen sowie Optionen auf mehrere Basiswerte.

Bei pfadabhängigen Optionen ist der Kurs des Basiswerts nicht nur zum Zeitpunkt des Verfalls oder der Ausübung von Bedeutung, dies im Gegensatz zu «Plain-Vanilla Options». Sie müssen deshalb auch Kursschwankungen des Basiswerts während der Laufzeit der Option in Ihre Anlageüberlegungen einbeziehen. Pfadabhängige Optionen sind beispielsweise Barrier Options.

Bei Knock-in Barrier Options entstehen Ihre Optionsrechte erst, wenn der Kurs des Basiswerts innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine festgelegte Grenze («Barrier») erreicht. Bei Knock-out Barrier Options erlöschen Ihre Optionsrechte, wenn der Kurs des Basiswerts innerhalb dieses Zeitraums die Grenze erreicht.

Liegt diese Grenze zwischen dem Kurs des Basiswerts zum Zeitpunkt des Eingehens der Option und dem Ausübungspreis, spricht man von «Kick-in» bzw. «Kick-out» Barrier Options.

«Double-Barrier Options» haben eine obere und eine untere Grenze und können als «Knock-in» oder als «Knock-out» Barrier Options vorkommen.

Kaufen Sie eine Barrier Option, müssen Sie sich bewusst sein, dass Ihr Optionsrecht erst entsteht («Knock-in» bzw. «Kick-in Option») bzw. vollständig und unwiderruflich verloren geht («Knock-out» bzw. «Kick-out Option»), wenn der Kurs des Basiswerts die «Barrier» erreicht.

2 Payout Options

Die Payout Options geben Ihnen Anspruch auf einen im Voraus fixierten, festen Betrag. Bei einer «Digital» oder «Binary Option» erhalten Sie die Auszahlung, wenn der Kurs des Basiswerts während eines bestimmten Zeitraums einmal («One-Touch Digital Option») oder genau am Verfalltag («All-or-Nothing Option») einen festgelegten Wert erreicht. Der Betrag wird bei der «One-Touch Digital Option» entweder sofort ausbezahlt, wenn die «Barrier» erreicht wird, oder erst am Verfalltag («Lock-in Option»).

Bei einer «Lock-out Option» erhalten Sie den fixierten Betrag nur dann, wenn der Kurs des Basiswerts während eines bestimmten Zeitraums eine gesetzte «Barrier» nicht erreicht.

Verkaufen Sie eine Payout Option, schulden Sie den fixierten Betrag, wenn der Kurs des Basiswerts die «Barrier» erreicht; dies gilt unabhängig davon, ob und wie tief die Option bei der Ausübung oder am Verfalltag «im Geld» liegt. Der geschuldete Betrag kann deshalb für Sie erheblich grösser als der innere Wert der Option sein.

3 Asiatische Optionen

Bei einer asiatischen Option wird vom Kurs des Basiswerts während eines bestimmten Zeitraums ein Durchschnittswert errechnet. Dieser dient bei der «Average-Rate Option» dazu, den Wert des Basiswerts zu ermitteln, und bei der «Average-Strike Option» dazu, den Ausübungspreis zu berechnen.

Bei der «Average-Rate Option» kann die Durchschnittsberechnung des Kurses des Basiswerts dazu führen, dass die Option am Verfalltag für den Käufer wesentlich weniger und für den Verkäufer wesentlich mehr wert ist als die Differenz zwischen Ausübungspreis und aktuellem Kurs am Verfalltag.

Bei einer «Average-Strike Option» kann der als Durchschnittswert berechnete Ausübungspreis einer Call Option bedeutend höher sein als der ursprünglich festgelegte Preis. Bei einer Put Option kann sich entsprechend ein tieferer Ausübungspreis als der ursprünglich festgelegte ergeben.

4 Lookback Options

Bei einer Lookback Option wird während eines bestimmten Zeitraums der Marktwert des Basiswertes periodisch festgehalten.

Bei der «Strike-Lookback Option» bestimmt der Tiefstwert (Call-Option) oder der Höchstwert
(Put-Option) des Basiswerts den Ausübungspreis.

Bei der «Price-Lookback Option» bleibt der Ausübungspreis unverändert; dafür wird bei der Berechnung des Optionswertes für den Basiswert im Falle einer Call-Option dessen Höchstwert bzw. im Falle einer Put-Option dessen Tiefstwert festgehalten.

Bei «Lookback Options» können sowohl der ermittelte Ausübungspreis als auch der ermittelte Wert des Basiswerts deutlich von den am Verfalltag geltenden Kursen abweichen. Verkaufen Sie eine solche Option, so müssen Sie sich bewusst sein, dass diese immer zum für Sie ungünstigsten Wert ausgeübt wird.

5 Contingent Options

Als Käufer einer Contingent Option müssen Sie die Prämie nur dann bezahlen, wenn der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit der Option (amerikanische Option) oder am Verfalltag (europäische Option) den Ausübungspreis erreicht oder übersteigt. Sie müssen die gesamte Prämie auch dann bezahlen, wenn die Option nur gerade «am» oder knapp «im Geld» ist.

6 Cliquet und Ladder Options

Bei der Cliquet Option (auch «Ratchet Option») wird der Ausübungspreis in meist regelmässigen Zeitabständen für die folgende Periode dem Kurs des Basiswerts angepasst.

Ein allfälliger innerer Wert der Option wird festgehalten («Lock-in»). Die während der gesamten Laufzeit anfallenden Lock-ins werden aufgerechnet.

Bei der Ladder Option erfolgen die Anpassungen nicht periodisch, sondern beim Erreichen bestimmter Kurse des Basiswerts. In der Regel wird nur der höchste innere Wert (das «Lock-in») festgehalten. Ausnahmsweise werden alle festgehaltenen inneren Werte aufgerechnet.

Verkaufen Sie eine Cliquet Option, so haben Sie dem Käufer am Verfalltag neben einem allfälligen inneren Wert der Option auch alle aufgelaufenen Lock-ins zu bezahlen. Verkaufen Sie eine Ladder Option, schulden Sie dem Käufer den höchsten Lock-in-Betrag. Sie müssen damit rechnen, dass der Lock-in-Betrag deutlich höher ist als der innere Wert der Option am Verfalltag.

Optionen auf mehrere Basiswerte sind beispielsweise Spread und Outperfomance Options.

Beide Formen beziehen sich auf zwei Basiswerte. Bei der Spread Option wird der Optionswert aufgrund des absoluten Unterschieds in der Entwicklung der beiden Basiswerte ermittelt. Bei der Outperformance Option wird der Optionswert aufgrund des relativen Unterschieds, d.h. der prozentualen besseren Entwicklung des einen gegenüber dem anderen Basiswert berechnet.

Auch wenn sich der Basiswert positiv entwickelt, kann der Unterschied sowohl bei relativer als auch bei absoluter Betrachtung gleich bleiben oder sogar kleiner werden und sich negativ auf den Wert der Option auswirken.

7 Compound Options

Die Compound Options haben als Basiswert eine Option. Es handelt sich also um eine Option auf eine Option.

Compound Options können besonders grosse Hebelwirkungen haben. Verkaufen Sie eine solche Option, haben Sie mit sehr hohen Verpflichtungen zu rechnen.

8 Credit-Default Options

Mit Credit-Default Options wird ein Kreditrisiko des ursprünglichen Risikonehmers (Risikoverkäufer) an eine Drittpartei (Risikokäufer) übertragen; diese erhält dafür eine Prämie. Tritt das vorab definierte Kreditereignis ein, so ist der Risikokäufer verpflichtet, einen Geldbetrag (Cash Settlement) zu bezahlen, oder er hat den notleidenden Kredit (oder eine andere Lieferverpflichtung) zu einem im Voraus festgelegten Preis (Physical Settlement) abzukaufen. Credit Default Options sind eine Erscheinungsform von Kreditderivaten.

Das Risiko von Kettenreaktionen auf dem Kreditmarkt ist hoch und kann unterschätzt werden. Auch besteht das Risiko, dass mangelnde Liquidität bei tiefen Volumen zu Preisverzerrungen führt. Als Folge kann die Anlage nur zu einem schlechten Preis, nur längerfristig oder gar nicht verkäuflich sein.

«Die Roha AG vermittelt für Sie nur Optionen mit begrenztem Risiko.»

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